Menschen mit Behinderungen sind überproportional von Arbeitslosigkeit und struktureller Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt betroffen. Viele Unternehmen kalkulieren die Zahlung der Ausgleichsabgabe bewusst ein, um Menschen mit Behinderungen nicht einzustellen. Das Nichtbeschäftigen von Menschen mit Behinderungen in Betrieben auf dem ersten Arbeitsmarkt, muss finanziell wehtun! Deshalb braucht es die Erhöhung der Ausgleichsabgabe und der Beschäftigungsquote. Inklusionsfirmen sind ein wichtiger Schritt Richtung allgemeinem Arbeitsmarkt. Ihre Existenz ist an das Vorhandensein von ausreichend Mitteln aus der Ausgleichsabgabe gebunden. Ebenfalls muss das Budget für Arbeit weiter ausgebaut werden, um eine Brücke raus aus den Werkstätten für Menschen mit Behinderung zu bieten. Damit Betroffene nicht nur aus Angst vor einer schlechteren Absicherung in der Werkstatt bleiben, muss das Budget für Arbeit in die Arbeitslosenversicherung miteinbezogen werden.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | BAG Behindertenpolitik (dort beschlossen am: 09.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.S-01-362 |
Eingereicht: | 09.04.2021, 16:14 |
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