Bündnis 90/ Die Grünen stehen für eine liberale und eigenverantwortliche Drogenpolitik mit Fokus auf Prävention und Sozialer Hilfe statt Repression und Law-and-Order.
Im Kontext dessen stellen Drogenkonsumräume, deren Erlaubnis und Inbetriebnahme über eine Rechtsverordnung des Landes gemäß § 10a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) geregelt wird, eine drogenpolitische Maßnahme mit folgenden gesundheitlichen und drogentherapeutischen Zielen dar:
- Vermeidung von Infektionen und schweren Folgeerkrankungen
- Verhinderung von Überdosierungen und Drogentodesfällen
- Verbesserung des Kenntnisstandes zu Risiken des Drogengebrauchs
- Niedrigschwellige Kontaktaufnahme und -pflege von schwer erreichbaren Drogenkonsument*innen
- Weitervermittlung von Drogenkonsument*innen mit Abhängigkeitssyndrom in die sozialen und medizinischen Hilfen
- Erhöhung der Motivation zur Veränderung der aktuellen Lebenssituation bei Konsument*innen mit Abhängigkeitssyndrom
Aktuell gibt es 28 Drogenkonsumräume in 12 deutschen Kommunen. Nicht nur kommen diese bereits jetzt über ihre Kapazitätsgrenzen oder können nur zeitlich oder quantitativ begrenzte Angebote anbieten, auch besteht vielerorts ein Bedarf und die Notwendigkeit zur Schaffung von Drogenkonsumräumen.Gleichwohl ist der Aufbau der entsprechenden Infrastruktur sowie die medizinische Betreuung entsprechender Räume mit hohen Kosten verbunden. Bei geschätzten laufenden Kosten zwischen 300.000 und 1,2 Millionen Euro je nach Öffnungszeiten und Ausstattung sowie den investiven Kosten zum Aufbau der Infrastruktur, können viele Kommunen diese freiwillige Leistung nicht finanzieren. Vor diesem Hintergrund soll sich der Bund über ein Förderprogramm an den Kosten der Inbetriebnahme und des Betriebs von Drogenkonsumräumen beteiligen und damit Kommunen die Möglichkeit geben, eine bedarfsgerechte liberale Drogenpolitik mit Fokus auf Prävention und sozialer Hilfe statt Repression und Law-and-Order vor Ort umzusetzen.
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