2018 hieß die Forderung noch (BDK Hannover V-10): „Eine Million dauerhaft günstige Wohnungen“. Hieraus wurde im Programmentwurf 2021 wie auch in einer Gesetzesvorlage 2020 die Einschränkung auf Sozialwohnungen im nur geringfügig erweiterten klassischen Sinn, dass Nutznießer des geförderten Angebots nur Menschen sind, die sich als „sozial bedürftig“ klassifizieren lassen. Angesichts der dramatischen Zuspitzung der Marktsituation, die es zunehmend auch Normalverdienern unmöglich macht, familiengerechten Wohnraum zu finden, ist das eine unzureichende Teillösung, die die Gesellschaft zusätzlich zerreißt. Und es ist nicht das „Wiener Modell“, dessen Stärke und Akzeptanz sich ausdrücklich daraus speist, dass ein Großteil der Wiener Bevölkerung dazu Zugang hat.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | Thomas Wolff (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf) und 34 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 26%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.S-01-655 |
Eingereicht: | 11.04.2021, 11:51 |
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