Die extreme Anrechnung von Vermögen bis runter zu dem beschönigend „Schonvermögen“ genannten Restbetrag ist eine der groben Ungerechtigkeiten der Paradigmen unseres Sozialsystems, denn hierdurch werden Menschen quasi dafür abgestraft, dass sie mal was gespart haben. Wer arbeitslos wird und vorher sparsam war, bekommt nach 1 Jahr nichts, noch nicht einmal Hartz IV, das ist nicht fair im Vergleich mit Arbeitslosen, die zuvor ihr gesamtes Arbeitseinkommen ausgegeben haben. Gleichbehandlung erfordert, dass angespartes Vermögen bei Sozialleistungen unberücksichtigt bleibt.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | Thomas Wolff (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf) und 39 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 30%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 11.04.2021, 18:14 |
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