Der Absatz beschreibt richtig die steuerliche Benachteiligung von getrennt lebenden Elternteilen, die sich die Care-Arbeit aufteilen, beschreibt in der Folge aber nur das Alleinerziehenden-Modell (Residenzmodell), statt auch Modelle jenseits dieses traditionellen Modells mit antiquierter Rollenverteilung zu erwähnen. Die steuerliche Benachteiligung gilt nicht nur für nicht verheiratete Elternteile vor und nach einer Trennung sondern auch für Elternteiler nach einer Scheidung, die sich die Care-Arbeit gleichberechtigt aufteilen. Neben den Alleinerziehenden sollten auch Getrennterziehende, die von Armut betroffen sind, von einer Steuergutschrift profitieren, das Aufteilen der Care-Arbeit sollte hier unterstützt werden.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | Reiner Neumann (KV Duisburg) und 38 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 33%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 12.04.2021, 08:30 |
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