Wir wollen, dass die Sorge in der Familie von Männern und Frauen zu gleichen Teilen getragen wird. Die Sorge in der Familie umfasst die Betreuung und Pflege von Kindern, Alten und Kranken. Sie wird derzeit zu einem Großteil von Frauen erfüllt. Das Bekenntnis zur gemeinsamen Sorge in der Familie ist die Voraussetzung für die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Realisierung von Chancengleichheit in unserer Gesellschaft. Die Möglichkeit der „gemeinsamen Sorge“ soll grundsätzlich gegenüber der „alleinigen Sorge“ bevorzugt werden! Die Gesetze und die Auslegung der Gesetze durch die zuständigen Institutionen, erklären die gemeinsame Sorgeverantwortung in der Familie zum Regelfall. Insbesondere in der Phase der Familiengründung und im Trennungsfall wird die gemeinsame Sorge gefordert und gefördert. Arbeitgeber erkennen die gemeinsame Verantwortung für die Sorge in der Familie an. Sie ermöglichen es auch Männern, ihre Sorgetätigkeit auszuführen. Bei der Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind sich Arbeitgeber der gemeinsamen Sorgeverantwortung bewusst. Der Staat schafft auch im Steuerrecht die Rahmenbedingungen zur gemeinsamen Sorge in allen Formen von Familie.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | Ulf Hofes (KV Gelsenkirchen) und 44 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 36%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 12.04.2021, 16:14 |
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