Der Änderungsantrag ist nur eine Ergänzung dazu, da dem/der Arbeitgeber*in freigestellt wird, den Bürgerfonds als Standard zu nutzen. Sofern der Bürgerfonds nicht genutzt wird für die betriebliche Altersvorsorge, soll die bisherige Beitragsgarantie flexibel von den Kund*innen gewählt werden.
Bisheriges Verfahren: Die Beitragsgarantie gewährleistet, dass die eingezahlten Beiträge am Ende der Laufzeit, also zu Beginn der Rentenphase, zur Verfügung stehen. Der Nachteil der Beitragsgarantie liegt darin, dass das Geld nicht in Investmentfonds investiert werden kann, sondern in den sogenannten Deckungsstock der Versicherer. Abhängig von dem gültigen Garantiezins (aktuell 0,9%) werden häufig über 50% in den Deckungsstock eingezahlt. Dadurch, dass es sich bei der betrieblichen Altersvorsorge um ein Produkt handelt, dass eine lange Laufzeit hat, ist dies ein Verfahren, welches die Rendite der Kund*innen reduziert. Dadurch steht am Anfang der Rentenzeit weniger Kapital zur Verrentung zur Verfügung.
Dazu ein Beispiel: Eine Frau 30 Jahre spart 100 EUR monatlich in eine fondgebundene Rentenversicherung ein bis zum 67 Lebensjahr. Es stehen damit mindestens 12*100*37 = 44.400,00 EUR zum Rentenbeginn zur Verfügung.
Zukünftiges Verfahren: Die Beitragsgarantie soll flexibel in Abstimmung zwischen dem Risikoprofil der Verbraucher*innen und den Honorarberater*innen ausgewählt werden in einer range zwischen 0 % – 100%. Dadurch wird es dem/der Versicherer*in ermöglicht, das Geld auch am Aktienmarkt anzulegen für den/die Verbraucher*in, um am Rentenanfang ein höheres Kapital zur Verfügung zu stellen. Ein Risiko eines ganzen oder teilweisen Verlusts der eingezahlten Beiträge ist durch den langen Anlagenzeitraum als eher gering einzuschätzen.
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