Arbeitslosigkeit und Erwerbslosigkeit dürfen nicht zum Ausschluss vom Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe am Erwerbs- und Arbeitsleben führen. Auch Langzeitarbeitslosen, Langzeitleistungsbeziehenden und Menschen mit geringen Chancen auf dem Arbeitsmarkt muss der Zugang zur Teilhabe am Arbeitsleben im regulären oder im sozialen Arbeitsmarkt gewährt werden.
Im Februar 2021 bezogen 849.793 Langzeitarbeitslose Leistungen des Jobcenters im Rahmen des SGB II sowie 160.008 Leistungen der Agentur für Arbeit im Rahmen des SGB III. Hinzu kommen im Einzugsbereich des Jobcenters weitere 784.668 SGB II Arbeitslose, die aus der engen Definition der Langzeitarbeitslosigkeit herausgefallen sind. Über 760.000 Arbeitslose beziehen im Rahmen des SGB II seit mehr als vier Jahren Leistungen.
Die Bundesregierung hat entsprechende gesetzliche wie finanzielle Rahmenbedingungen zu schaffen, damit ausreichende und freiwillig wahrzunehmende Angebote für Qualifizierung und Beschäftigung im sozialen und regulären Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt werden. Diese Arbeitsplätze sollen die Teilhabe am Arbeitsmarkt sicherstellen und ermöglichen. Diese Arbeitsplätze bieten abhängig von den Fähigkeiten und den Möglichkeiten der Betroffenen unterschiedliche Einsatzbereiche und angepasste Arbeitszeiten sowie Betreuung im fachlich angemessenen Maß auch über die unmittelbare Vermittlung hinaus (z.B. psychosoziale Unterstützung).
Die Zugänge sollen nicht durch zu erreichende Verweildauern in der Arbeitslosigkeit geregelt werden, sondern an den individuellen Bedarf anknüpfen und somit auch eine fachübergreifende Zusammenarbeit und Prozessketten sicherstellen, um z.B. nach einem Drogenentzug eine unmittelbare Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Wir fordern eine deutlich verbesserte Angebotsstruktur für Langzeitarbeitslose auch durch bedarfsgerechten Ausbau, Sicherung und Einsatz regionaler gemeinnütziger Beschäftigungs- und Qualifizierungsunternehmen und Integrationsfirmen. Kommunen und Landkreise sind gefordert, ebenfalls umfänglich Plätze bereit zu stellen.
Durch den Einfluss der Corona-gebundenen Wirtschaftskrise geht es um Zielgrößen von mindestens zusätzlichen 200.000 Plätzen in Deutschland, um das Ansteigen der Langzeitarbeitslosen im SGB II und III Bezug wieder aufzugfangen, Fachleute sprechen von einem Bedarf von 300.000 Plätzen. Zum Vergleich: Im Jahr 2009 gab es ein Angebot von über 400.000 Plätzen, aktuell sind es lediglich knapp über 100.000 Plätze im Sozialen Arbeitsmarkt (mit ihren aktuellen konzeptionellen und gesetzlichen Einschränkungen).
Kommunen, öffentliche Einrichtungen und gewinnorientierte Unternehmen werden in die Pflicht genommen, bedarfsgerecht und in Abstimmung mit den örtlichen Akteuren zusätzliche weitere Arbeitsplätze für Langzeitleistungsbeziehende und Langzeitarbeitslose zur Verfügung zu stellen. Entsprechende Bundesprogramme werden dazu aufgelegt und finanziell ausreichend ausgestattet. Die Erhöhung der Ausgleichsabgabe und die Erweiterung deren Zielgruppe um Langzeitarbeitslose können dazu einen Anreiz darstellen.
Zuverdienstarbeitsplätze für Langzeitleistungsbeziehende SGB II Beziehenden mit besonderen Einschränkungen sollen analog den Zuverdienstarbeitsplätzen im SGB XII auf freiwilliger Basis ein verlässliches und bedarfsgerecht verstetigbares zusätzliches niedrigschwelliges Teilhabeangebot darstellen.
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