Neben Alleinerziehenden gibt es immer mehr Elternteile, die sich, nach einer Trennung oder ohne je in einer Beziehung zusammengelebt zu haben (Co-Parenting), die Sorgearbeit untereinander teilen. Das wollen wir unterstützen. Wie so häufig beginnt diese Unterstützung beim benennen und mitdenken dieser Menschen. Eine faire Aufteilung von Sorgearbeit ist ein wichtiges gleichstellungspolitisches Ziel und darf nicht auf heteronormative Ehen beschränkt sein.
Überhaupt wachsen Kinder heute in vielfältigen Familienkonstellationen auf, das derzeitige Familienrecht zielt hingegen auf ein Familien- und Betreuungsmodell aus den 60er Jahren ab, dass den gesellschaftlichen und reproduktionsmedizinischen Lebensrealitäten unserer Zeit längst nicht mehr gerecht wird. Aus diesem Grund setzen wir uns für ein kindeswohlzentriertes Familienrecht ein, das keine Elternteile ausschließt, sondern die gelebten Beziehungen der Kinder zu den Bezugs- und Verantwortungspersonen rechtlich abbildet, z.B. durch die Möglichkeit einer Mehrelternschaft.
Samenspenden müssen auch jenseits von Ehen legalisiert werden, nichtverheiratete Mütter sollten davon also nicht ausgeschlossen werden. Das sah anscheinend auch der Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion so, der ausdrücklich auch die Anerkennung der Mutterschaft vorsah [1]. Insbesondere weil wir uns im Interesse der Kinder und nach Artikel 7 und 8 der UN-Kinderrechtskonvention dafür einsetzen, dass jedes Kind seine tatsächliche Abstammung unabhängig von sozialen und gegebenenfalls rechtlichen Elternschaften nachvollziehen kann, ist es wichtig, dass die genetische Herkunft durch eine Registrierung der Samenspende nach SaRegG dokumentiert wird und die entsprechenden Auskunftsrechte der Kinder nicht beeinträchtigt werden. Problematisch ist hier vor allem, dass es bisher nicht vorgesehen ist, private Samenspenden zu registrieren, dahingehend besteht Nachbesserungsbedarf. Nicht zuletzt haben Erfahrungen mit Spender- und Kuckuckskindern [2] gezeigt, dass die Kenntnis um die eigene Herkunft zentral für die Entwicklung der eigenen Identität ist. Weiterhin schützt ein solches Vorgehen auch den Spender vor späteren Unterhaltsansprüchen und die rechtlichen Eltern vor Umgangsansprüchen oder unerwarteten Anfechtungen der Mutterschaft durch eine der involvierten Parteien.
1: Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/026/1902665.pdf
2: Politische Forderungen des Spenderkindervereins: http://www.spenderkinder.de/ueberuns/politischeforderungen/
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