Viele Menschen leisten unfreiwillig Überstunden, und zwar häufig sogar unbezahlt. Das ist so weit verbreitet, dass es vielen als normal und daher als legitim vorkommt. Zu einem normalen und fairen Arbeitsverhältnis gehört aber, dass die Beschäftigten für geleistete Arbeit vertragsgemäß entlohnt werden!
Die Aufzeichnungspflicht stellt ein Schutzrecht dar. Es ist nötig, weil vielen Beschäftigten keine Wahl bleibt, die Erwartungen des Unternehmens oder der Vorgesetzten zu erfüllen, da sie sich ansonsten Ärger einhandeln oder befristete Verträge nicht verlängert werden.
Die Aufzeichnungspflicht behindert zudem dank modener Technologie keineswegs die gewünschte Flexibilität, wie sie zum Beispiel durch das Home Office ermöglicht wird. Im Gegensatz stellt sie einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen sicher. Daher sollte eine Aufzeichnungspflicht auch im Interesse aller ehrlichen Unternehmen sein.
Kommentare