Die Tarifbindung hat in den letzten Jahrzehnten viel zu stark abgenommen. Dabei sichert sie nicht nur gute Arbeitsbedingungen, sondern auch einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen und fördert so Innovation und Produktivität. Es braucht ein Bündel von Maßnahmen, um die Tarifbindung zu stärken. Neben der Erleichterung von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen trägt dieser ÄA dazu bei.
Durch ihn wird es für Unternehmen attraktiver wird, einen Tarifvertrag abzuschließen. Denn dann haben sie die Möglichkeit, über die Überstundenzuschläge von 50% zu verhandeln. Im “schlechtesten” Fall bleibt für die Beschäftigten alles wie gehabt, mit dem Unterschied, dass das Unternehmen nun in einer Tarifbindung ist. Entscheidet sich das Unternehmen trotz der höheren Kosten für die Tarifflucht, werden immerhin etwas fairere Wettbewerbsbedingungen hergestellt und die Beschäftigten profitieren.
Der Antrag stellt keinen Eingriff in die Tarifautonomie dar. Denn es steht den Tarifpartnern gerade frei, über den Inhalt zu verhandeln. Im Gegenteil wird die Tarifautonomie gestärkt, weil die Tarifbindung gestärkt wird. Angesichts der in den letzten Jahren und Jahrzehnten dramatischen Rückgangs der Tarifbindung ist dies besonders wichtig.
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