Familien mit Kindern mit Behinderungen sind in besonderem Maße gefordert, was die medizinische Versorgung insbesondere in den ersten Jahren betrifft. Eine Verlängerung der Bezugsdauer des Elterngeldes würde der Arbeitslosigkeit vorbeugen.
Mit 18 Jahren endet die Zuständigkeit des Jugendamtes und der sozial-pädiatrischen Zentren und es stehen ggf. Umzüge vom Elternhaus in andere Wohnformen an. Mit einer verlängerten Elternzeit bis zum 19. Lebensjahr könnten Eltern diese Zeit bewältigen ohne ihre Berufstätigkeit aufgeben zu müssen.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | Janine Schott (KV Berlin-Treptow/Köpenick) und 23 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 50%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 15.04.2021, 14:08 |
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