Eine neue gerechtere und gemeinwohlorientierte Bodenordnung, die der Besonderheit von Grund und Boden als zugleich unvermehrbar und unentbehrlich für den Wohnungsbau Rechnung trägt, ist der Schlüssel für die Beendigung der Immobilienspekulation und daraus resultierenden Verknappung bezahlbaren Wohnraums für geringe und mittlere Einkommen. Eine solche Bodenordnung muss Boden als ein für das Allgemeinwohl unentbehrliches Gut behandeln und gegegenfalls auch das Abschöpfen leistungsloser Wertzusächse (beispielsweise in Form eines Planwertausgleichs oder einer Wertzuwachssteuer) ermöglichen. Bodenordnung ist das sozialpolitische Stichwort, unter dem sich die Neuordnung der rechtlichen Spielregeln und der anderen Maßnahmen fassen lassen, wie sie danach ja auch genannt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits 1967 zu Einschränkbarkeit der Eigentumgsgarantie in Bezug auf das Grundeigentum geäußert und dies mehrfach bekräftigt: "Die Tatsache, daß der Grund und Boden unvermehrbar und unentbehrlich ist, verbietet es, seine Nutzung dem unübersehbaren Spiel der freien Kräfte und dem Belieben des Einzelnen vollständig zu überlassen; eine gerechte Rechts- und Gesellschaftsordnung zwingt vielmehr dazu, die Interessen der Allgemeinheit beim Boden in weit stärkerem Maße zur Geltung zu bringen als bei anderen Vermögensgütern. Der Grund und Boden ist weder volkswirtschaftlich noch in seiner sozialen Bedeutung mit anderen Vermögenswerten ohne weiteres gleichzustellen; er kann im Rechtsverkehr nicht wie eine mobile Ware behandelt werden." ( BVerfGE 21, 73 (82 f.))
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