Mutterschutz ist ein wichtiges Recht zum Schutz der Gesundheit des gebärenden Elternteils und des Kindes. Aktuell werden in dem Mutterschutzgesetz nur der Mutterschuz für Arbeitnehmer*innen, Studierende und Schüler*innen geregelt. Menschen mit anderen Berufsbildern haben keinen Anspruch darauf. Diesen Menschen wird dadurch in der Familienplanung Steine in den Weg gelegt, die es zu beseitigen gilt.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | Katharina Zimmer (KV Mannheim) und 23 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 50%) |
Status: | Zurückgezogen |
Verfahrensvorschlag: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 18.04.2021, 07:35 |
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