Im Grundsatzprogramm wurde im Abschnitt 242 formuliert: „Menschen sind immer Menschen, niemals „Fälle“, egal ob gesund, krank, pflegebedürftig oder eingeschränkt.“Daran sollten wir festhalten, indem wir diesen Begriff auch im Wahlprogramm vermeiden. Die Aufgabe von Hausärzt*innen in der Notfallversorgung ist die Behandlung allgemeinmedizinischer Akutsituationen, welche nicht durch „weniger ernst“ charakterisiert werden sollten. Diese möglicherweise durch betroffene Patient*innen als Herabwürdigung ihres Behandlungsanlasses empfundene Beschreibung sollte durch eine positive Darstellung mit dem Bezug auf die Qualität der Behandlung ersetzt werden.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | Christa Tast (KV Stuttgart) und 29 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 47%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.S-01-499 |
Eingereicht: | 19.04.2021, 18:17 |
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