Eine gemeinsame Gebührenordnung leistet durch ihre erhebliche Steuerungsfunktion von Gesundheitsleistungen einen entscheidenden Beitrag zur Beseitigung bestehender Ungleichheiten der Versorgung. Sie ist eine notwendige Voraussetzung einer BV, welche keine Unterschiede in der Behandlung aufgrund des Versichertenstatus mehr zulassen will (GSP Abschnitt 239). Die wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem hat 2019 in ihrem Gutachten die zahlreichen Gründe für Ungleichheiten in Über-, Unter- und Fehlversorgung durch die Parallelität von zwei Vergütungssystemen benannt. Die Debatte um Harmonisierung der Vergütungssysteme wird bislang nicht von den Anforderungen an eine bedarfsgerechte ärztliche Versorgung, sondern von den Einkommensinteressen der organisierten Ärzteschaft dominiert.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
---|---|
Antragsteller*in: | Christa Tast (KV Stuttgart) und 23 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 38%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 19.04.2021, 18:24 |
Kommentare