Bisher sieht der Programmentwurf im Wirtschaftskapitel in den Zeilen 653 bis 655 für Unternehmen ein Betriebsausgabenabzugsverbot für die Vergütung von Manager*innen von mehr als 500.000 Euro pro Jahr vor.
Sofern diese Maßnahme auf eine Begrenzung von Vergütungen zielt, bezweifle ich ihre Effektivität. Sie wird nicht dazu führen, dass die Vergütungen tatsächlich in der Praxis bei 500.000 Euro gedeckelt werden. Allenfalls wird der 500.000 Euro übersteigende Betrag um die Steuerquote des Unternehmens reduziert. Aus einer bisherigen Vergütung von 10 Millionen Euro würde damit bei einer Steuerquote von 30 Prozent eine von 7,15 Millionen Euro.
Damit könnte zwar der Staat Steuereinnahmen erzielen, gegen das grundlegende Gerechtigkeitsproblem wäre aber nur wenig getan. Dieses sehe ich nicht allein darin, dass einige wenige sehr hohe Summen bekommen, sondern vielmehr darin, dass dieser Umstand in Relation zu anderen im Unternehmen gezahlten Gehältern ungerecht ist. Er spiegelt kein adäquates Mehr an Leistung oder Verantwortung wider.
Deshalb schlage ich eine Alternativmaßnahme vor, die nicht oben, sondern unten ansetzt: die Einführung eines unternehmensweiten relativen Mindestlohns. Dabei würde festgelegt, dass die Spreizung der Gehälter, die ein Unternehmen an seine Mitarbeiter*innen und die kooperierender Subunternehmen (plakativ gesprochen von der Reinigungskraft bis zur CEO) zahlt, einen gewissen Faktor nicht überschreiten darf. Für den Anfang wäre etwa an den Faktor 100 zu denken. Damit wäre, sofern das niedrigste Brutto-Jahresgehalt bei 20.000 Euro läge, ein Spitzengehalt von 2 Millionen Euro möglich. Wollte das Unternehmen seine* CEO hingegen mit 10 Millionen Euro vergüten, müsste es als niedrigstes Brutto-Jahresgehalt 100.000 Euro zahlen.
Diese Maßnahme würde faktisch als eine wirkliche Deckelung von Gehältern wirken. Vor allem würden aber Menschen, die bisher benachteiligt wurden, die Aussicht erhalten, tatsächlich leistungsgerechter entlohnt zu werden.
Mir ist bewusst, dass wir uns eigentlich eine Gesellschaft wünschen, in der der Faktor der Spreizung noch niedriger ist. Für den Beginn schlage ich allerdings einen Faktor vor, der im Bereich dessen liegt, worüber ein breiter gesellschaftlicher Konsens erzielt werden könnte. Unterstützt den Antrag deshalb bitte auch, wenn Ihr Euch eigentlich einen niedrigeren Faktor wünscht. Diese Maßnahme wäre ein – aus meiner Sicht wichtiger – Anfang.
Der Antrag ist bewusst weit gefasst, um Gestaltungs- und Ausweichmaßnahmen schon von Beginn an zu begegnen: Die Rede ist nicht von „Gehältern“, sondern von „Vergütungen“, um alle Zahlungen – darunter etwa auch Boni – zu erfassen. Außerdem richtet sich der Blick auf den „Gesamtbereich eines Unternehmens“, um Gestaltungen etwa durch die Auslagerung einzelner Funktionen an Subunternehmen zu begegnen.
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