Noch im April 2018 berechneten Sundmacher et.al. in ihrem im Auftrag des G-BA erstellten Gutachten, dass für eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung 2400 neue Versorgungsaufträge für Psychotherapeut*innen notwendig seien. In der Sitzung am 16.05.2019 verabschiedete der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die längst überfällige Reform der Bedarfsplanung und schafft so 776 neue Vertragspsychotherapeutensitze. Das fällt also weit hinter den tatsächlichen Bedarf für eine gute und notwendige Versorgung zurück. Wir müssen uns also endlich konsequent am Bedarf orientieren und diesen regelmäßig erheben, damit wir nicht von "Überversorgung" sprechen, wenn viele Patient*innen mit unzumutbaren Wartezeiten auf eine notwendige Behandlung warten.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | Sebastian Lederer (KV Konstanz) und 32 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 36%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.S-01-513-2 |
Eingereicht: | 21.04.2021, 16:22 |
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