Gesundheitszentren dürfen nicht gewinnorientiert sein und nicht als Geschäftsmodell angesehen werden. Um kooperative, hierarchiearme Zusammenarbeit besonders zwischen Ärzt:innen und nichtärztlichen Berufsgruppen zu gewährleisten, sollten alle Berufsgruppen gleichberechtig bei einem gemeinsamen Träger arbeiten können und nicht in einem Verbund aus selbständig niedergelassenen Ärzt:innen und (bei ihnen oder bei einem Träger) angestellten anderen Berufsgruppen. Die gemeinsame Leistung des Teams sollte in einer gemeinsamen Vergütung abgebildet werden, getrennte Vergütung führt zu Konkurrenz anstatt zu Kooperation im Sinne des/der Patient:in.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | Charlotte Kugler (KV Köln) und 40 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 46%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 22.04.2021, 08:13 |
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