Die Notrufnummer 112 ist in den meisten Fällen mit der örtlichen Feuerwehr und/oder Rettungsdienstleistelle verbunden. Gerade in kreisfreien Städten handelt es sich hierbei um eine Leitstelle der örtlichen Berufsfeuerwehr welche mit Beamt*innen der jeweiligen Berufsfeuerwehr besetzt ist. Bei diesen Leitstellen lohnt sich, gerade in Ballungsgebieten, eine interkommunale Zusammenarbeit einzelner Kommunen. Bei einem*r Telenotärzt*in handelt es sich um eine*m Ärzt*in, welche*r in der jeweiligen Leitstelle angesiedelt ist und speziell darauf geschult ist, aus den telefonisch angegebenen gesundheitlichen Problemen, eine verlässliche Ferndiagnose zu stellen. Gerade für das ersteintreffende Rettungsdienstpersonal kann dies von Vorteil sein. Auch im Falle einer Reanimation kann durch den Telenotarzt eine Laienreanimation adäquat angeleitet werden, um eine bestmögliche Versorgung des Patienten, bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes, zu garantieren.
Bei der Nummer 116117 handelt es sich um eine Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, welcher durch die kassenärztliche Vereinigung betreut wird. Diese Nummer dient als Anlaufstelle für gesundheitliche Probleme, wenn eine hausärztliche Erreichbarkeit nicht garantiert ist (Sonn- und Feiertags sowie nachts). Diese Nummer dient gerade dazu die örtlichen Leitstellen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes zu entlasten und unnötige Einsätze von Rettungswagen zu verringern. Zusätzlich kann dies zu einer Entlastung der Notaufnahmen führen.
Eine Zusammenführung wäre für das Ziel der Entlastung von Feuerwehr und Rettungsdienstleitstellen kontraproduktiv.
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