Die Ablehnung des Berliner Mietendeckels wurde mit genau diesem Punkt begründet: das Bundesrecht habe die Mietengestaltung abschließend (!) geregelt. Daher hätten die Länder keine entsprechende Gesetzgebungskompetenz mehr.
Diese eigene Gesetzgebungskompetenz der Länder sollte explizit gewährt werden – auch unabhängig davon, ob man dem konkreten Berliner Mietendeckel im Detail zustimmt, oder nicht. Denn die Länder sind viel näher „am Problem dran“ – und können daher auch spezifischer den jeweiligen Gegebenheiten Rechnung tragen, als es der Bund vermag.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | KV Nürnberg Stadt (dort beschlossen am: 22.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.S-01-669-3 |
Eingereicht: | 23.04.2021, 12:28 |
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