Der Erfolg einer medizinischen, psychotherapeutischen und psychosozialen Versorgung steht und fällt meistens mit der Möglichkeit, dass Behandelnde und Behandelte ausreichend miteinander kommunizieren können. Nur so kann ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden, verlässlich diagnostiziert, aufgeklärt und behandelt werden. Bislang besteht allerdings nur ein Anspruch auf deutschsprachiges Gebärdendolmetschen. Wir wollen daher einen Anspruch auf fremdsprachige Sprachmittlung sowie auch fremdsprachige Dolmetscherleistungen im SGB V schaffen.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | Maria Klein-Schmeink (KV Münster) und 21 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 45%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.S-01-548 |
Eingereicht: | 23.04.2021, 14:45 |
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