Aktuell müssen sich Studenten, die eine werkstudentische Tätigkeit (maximal. 20 Stunden wöchentlich) aufnehmen, in Kranken- und Pflegeversicherung zu einem einkommensunabhängigen Betrag online ca. 120 € monatlich selbst versichern. Der Arbeitgeber zahlt nur Beiträge zur Rentenversicherung. Einen Werkstudenten anzustellen ist somit meist sogar günstiger für den Arbeitgeber als einen Minijobber. Für den Studenten sind aber die Beiträge auch zu zahlen, wenn er unter 450 € verdient. Die Beiträge übernimmt das BAföG Amt auf Antrag, aber viele Studenten bekommen gar kein BAföG.
Dies finde ich sozial ungerecht und möchte diese Art der Beschäftigung überarbeitet sehen.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | Silke Behrendt (KV Mülheim) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 45%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch Z. 315f in Solidarität sichern |
Eingereicht: | 23.04.2021, 15:32 |
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