Die Ausgleichsabgabe bei Nichtbeschäftigung der vorgeschriebenen Zahl schwerbehinderter Menschen nach § 160 SGB IX soll angehoben werden, zum Beispiel auf 750 Euro pro nicht besetztem Pflichtarbeitsplatz, derzeit sind es nur 125€ - 320€ jährlich. Die Ausgleichsabgabe ist derzeit so niedrig, dass es keinen Anreiz gibt, schwerbehinderte Menschen einzustellen. (Mein langjährige Erfahrung aus dem Betriebsrat)
Es sollte auch eine vierte Stufe für Unternehmen eingeführt werden, die keine Schwerbehinderten beschäftigen, damit sie eine noch höhere Ausgleichsabgabe zahlen müssen.
Unternehmen und Betrieben sollen durch eine höhere Ausgleichabgabe motiviert werden, mehr Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen einzurichten und schwerbehinderte Personen einzustellen.
Eine hilfreiche Ergänzung wäre noch, eine neue Nr. 7 im § 99 BetrVG (im Zuge des Betriebsrätemodernisierungsgesetz):
(2) Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn
7. ein/e in Frage kommende/r schwerbehinderte/r Mitbewerber:in nicht ausgewählt wurde, sofern der Arbeitgeber nicht die vorgeschriebenen Zahl schwerbehinderter Menschen beschäftigt.
Wichtig dabei ist, dass dort nicht „bei gleicher Eignung“ steht (wie in vielen Stellenausschreibungen), sondern „in Frage kommend“ oder ähnliches, da es nie eine „gleiche Eignung“ gibt. Irgendwas ist immer anders. Es sind ja zwei Individuen. Ein Verstoß gegen das AGG nachzuweisen (die derzeit einzig andere Möglichkeit die Einstellung einer/s schwerbehinderten Mitbewerber:in zu erzwingen) ist Individualrecht (also sind Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung außen vor) und relativ schwierig.
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