Bei staatlichen Entscheidungen darf nicht nur das Wohl des Kindes berücksichtigt werden, sondern vor allem deren Rechte, bsw. das Recht auf Beteiligung. Wir fordern, dass die Kinderrecht im Grundgesetz verankert sind, dann sollen sie auch bei den staatlichen Entscheidungen die Grundlage dafür bilden.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | Eileen Woestmann (KV Köln) und 20 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 43%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.S-01-061-2 |
Eingereicht: | 24.04.2021, 09:20 |
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