Die Ergänzung ist nötig, da sich die vorherigen Ausführungen ausschließlich auf Arbeitnehmer*innen beschränken. Menschen aus anderen EU-Ländern, die hierher kommen, mit ihren Familien einwandern und ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegen, haben jedoch genauso wie deutsche Staatsbürger*innen ein Anrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, auch wenn sie noch nicht oder nicht mehr erwerbstätig sind.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | Wolfgang Strengmann-Kuhn (KV Offenbach-Stadt) und 36 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 41%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 24.04.2021, 11:34 |
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