Menschen mit Behinderungen in Werkstätten leisten auf vielfältige Weise einen zentralen Beitrag zu Abläufen bei Unternehmen in der freien Wirtschaft. Ihre oft ganztägige Arbeit wird jedoch in keinster Weise angemessen vergütet. Das Werkstattendgeld kann lediglich als Taschengeld bezeichnet werden. Die Existenz dieser Menschen ist nur durch Grundsicherung abgesichert und ermöglicht im Rahmen der Arbeit in einer Werkstatt keinerlei finanzielle Aufstieg. Die Würde dieser Menschen wird durch dieses oft als ausbeuterisch empfundene System nicht geachtet. Eine Aufwertung ihrer Stellung ist nur durch volle Arbeitnehmer*innenrechte und eine angemessene Entlohnung möglich. Dies ist ein notwendiger Baustein hin zu einem inklusiveren Arbeitsmarkt. Dafür ist weiterhin die Achtung besonderer Bedarfe dieser Menschen notwendig.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | BAG Behindertenpolitik (dort beschlossen am: 25.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.S-01-362 |
Eingereicht: | 24.04.2021, 22:54 |
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