In Deutschland arbeiten über 300.000 Menschen in sogenannten Werkstätten für behinderte Menschen WfbMs, meist in Vollzeit und mit Leistungsdruck, um die Wettbewerbsfähigkeit der Produktionsstätten zu gewährleisten. Sie leisten einen wichtigen wirtschaftlichen Beitrag und sind in die Produktionsketten auch großer Firmen mit eingebunden. Auf der anderen Seite haben Werkstattmitarbeitende jedoch keinen Arbeitnehmer*innenstatus, sondern sind offiziell Empfänger*innen einer Rehabilitationsmaßnahme. Sie arbeiten weit unter Mindestlohn, sind nicht arbeitslosenversichert und können ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern. Das führt zu lebenslanger Abhängigkeit von Sozialhilfeleistungen trotz großer Arbeitsleistung, womit Deutschland gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstößt und dafür seit Jahren von den Vereinten Nationen dafür kritisiert wird. Hinzu kommt die fehlende Inklusion in die Gesellschaft, da Menschen mit Behinderung in der Werkstattstruktur isoliert nur unter sich arbeiten. Diese Struktur muss mittel- und langfristig von inklusiven Beschäftigungsstrukturen abgelöst werden, die den Menschen die vollen Teilhaberechte einräumen und ihnen ermöglichen, unter Berücksichtigung ihrer individuellen Möglichkeiten und Fähigkeiten, jedoch gleichberechtigt ihren Lebensunterhalt zu verdienen.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | BAG Behindertenpolitik (dort beschlossen am: 25.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.S-01-362 |
Eingereicht: | 24.04.2021, 23:19 |
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