Nach der aktuellen Rechtslage haben Menschen mit Behinderungen nur Anspruch auf eine behinderungsbedingt erforderliche Förderung bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Auf die Förderung zum Erwerb einer zusätzlichen bzw. höheren Qualifikation – wie z. B. Master-Abschluss oder Meister aufbauend auf Gesellenbrief – gibt es keinen Rechtsanspruch. Sie sind dadurch in ihrer beruflichen Entwicklung stark eingeschränkt. Diese Behinderung soll beseitigt werden.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | Erwin Denninghaus (KV Soest) und 28 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 48%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 25.04.2021, 15:39 |
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