Eine große Zahl von Unternehmen kommt der Beschäftigungspflicht gem. § 154 ff SGB IX nicht nach. Daher wird bereits seit längerem eine Erhöhung der sog. Ausgleichsabgabe auf nicht besetzte Pflichtplätze diskutiert. Sie ist dringend geboten, um die Beschäftigungsquote von Menschen mit einer Schwerbehinderung zu verbessern und einen gerechten Ausgleich zwischen den Arbeitgebern zu schaffen. Durch die Ergänzung wird zugleich eine Gegenfinanzierung aufgezeigt.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | Erwin Denninghaus (KV Soest) und 26 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 48%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.S-01-362 |
Eingereicht: | 25.04.2021, 15:52 |
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