Derzeit gilt für die Krankenkassenbeiträge für Freiberufler*innen eine Mindestbemessungsgrundlage von 1096,67€ - auch, wenn sie tatsächlich weniger verdienen. Bei geringen Einkommen zahlen Freiberufler*innen deshalb unverhältnismäßig hohe Krankenkassenbeiträge. Das müssen wir ändern!
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | Katharina Voller (KV Rhein-Kreis-Neuss) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 55%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.S-01-558 |
Eingereicht: | 26.04.2021, 06:51 |
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