Die Zukunft und die Finanzierung der Krankenhäuser ist eine zentrale Frage des Gesundheitswesens in Deutschland. Deutschland hat sich wie kaum ein anderes Land in den vergangenen Jahrzehnten zu einem Markt für private Klinikkonzerne entwickelt. Aus den zur Kostendeckung einer Daseinsvorsorgeleistung bestimmten Kassenbeiträgen fließen zu einem immer höheren Anteil Gewinne für private Anteilseigner*innen ab. Diese zentrale Fehlentwicklung wird – anders als im Grundsatzprogramm – im Programmentwurf bislang noch nicht angesprochen. Kommunale Kliniken stehen unter einem erheblichen Druck. Sie haben sich jedoch für die Bewahrung einer an öffentlichen Interessen orientierten Gesundheitsversorgung in der Fläche als elementar erwiesen: Wo es kein kommunales Klinikum mehr gibt, geht in den Stadt- und Kreisverwaltungen das Wissen um Gesundheitsversorgung verloren. Wo keine Geburtsstationen aus Kostengründen schließen, bricht auch die ambulante Hebammenversorgung weg. Wo die Arbeitsbedingungen in Kliniken immer schlechter werden oder Abteilungen und Kliniken ganz schließen, verschlechtert sich auch die Versorgung mit Notärzt*innen und die Rekrutierung von ärztlichem Nachwuchs für den niedergelassenen Bereich wird schwieriger. Der Trend zur Spezialisierung und Konzentration in der stationären Versorgung ist berechtigt für spezielle Krankheitsbilder. Er ist jedoch die falsche Antwort für die Grundversorgung der Bevölkerung in der Fläche. Hier positioniert sich unser Änderungsanstrag klar gegen den Entwurf, der noch keine Perspektive für die stationäre Versorgung in der Fläche erkennen lässt. Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse hängt jedoch aus unserer Sicht elementar auch von einem gleichen Zugang zu einer qualitätvollen stationären Basisversorgung überall in Deutschland ab. Die Forderung nach fairen Bedingungen für Krankenhäuser unterschiedlicher Trägerschaft war im Grundsatzprogramm bereits enthalten, wurde hier von uns als zentral ergänzt.
Für eine stärkere Steuerung des stationären Angebots entlang öffentlicher Versorgungsinteressen ist eine verbindlichere Krankenhausplanung der erste notwendige Schritt. Daher haben wir diese Forderung an den Anfang gerückt.
Der Vorschlag zur Veränderung des Finanzierungssystems im Entwurf greift noch nicht auf, dass die Fallpauschalen auch ein kaum mehr beherrschbares Steuerungsmonstrum geworden sind, das enorme Ressourcen für Dokumentation und Abrechnungskonflikte bindet, die am Patientenbett fehlen. Daher haben wir auch die Forderung nach anderen Methoden der Qualitätssicherung aufgenommen. Wir halten die Verantwortung der Länder für Krankenhausplanung und die Ausstattung mit ausreichenden Investitionsmitteln dem Grunde nach für weiterhin sachgerecht, da die Länder näher an den Bedürfnissen der Regionen sind als der Bund. Um das Problem der unzureichenden Wahrnehmung dieser Verantwortung durch die Länder aufzubrechen, machen wir einen konkreten Vorschlag, der die Mitverantwortung des Bundes klarer auf abgrenzbare Aufgaben beschränkt (Vorbild Digitalpakt Schule) und gleichzeitig Anreize für eine gemeinsame Bewältigung der Aufgabe der Modernisierung unserer Krankenhäuser entlang der öffentlichen Versorgungsinteressen setzt. Wir stellen auch klar, dass die Beteiligung des Bundes aus Steuermitteln erfolgen soll und nicht über die Krankenkassen aus den Kassenbeiträgen.
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