Die Situation sorgt seit langem und allüberall für Verdruß: Der Apotheker gibt ein „anderes“ Medikament ab als auf dem Rezept steht.
Bzw. muss Ärztin/Arzt Produktnamen aufs Rezept drucken, ohne zu wissen, welches gleichartige Produkt mit welcher Bezeichnung der Apotheker abgeben wird.
Dadurch entgleitet dem Hausarzt die Kontrolle, weil Angehörige mit der neuen Bezeichnung der Arzneipackung oft nicht zurecht kommen.
Das kann auch einem Profi passieren z.B. mit „Lisinopril“ (dem eher identischen) „Lisinopril dihydrat“ und (dem völlig abweichenden) „Lisinopril mit Hydrochlorothiazid“
Die Spargesetzgebung (Rabattverträge) konterkariert bzw. sabotiert damit die Arzneimittelsicherheit. Dadurch entstehen häufig fatale Fehleinnahmen von Medikamenten.
”Ähnliche” Fertigarzneimittel zur Inhalation versagen ihren Dienst, weil kranke Menschen meist nur auf die Anwendung eines Produkts geschult wurden.
In diesen Verordnungsbereichen (Generika) geht es meist um Cent-Beträge, die sich beim Regress summieren können. Der Patient nimmt so den Medikationsplan aber nicht mehr als wesentlich wahr. Dies wird "teuer" für Gesundheit und Gesundheitssystem.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | Hans Eichinger (KV Groß-Gerau) und 20 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 33%) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 26.04.2021, 15:46 |
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