Diese Maßnahme ist wichtig, um zu erreichen, dass die Grundsteuer auch die richtigen trifft – mit den Eigentümer*innen nämlich die, die wegen des Grundeigentums leistungsfähig sind und nicht Mieter*innen, die auf Wohnraum angewiesen sind und sich gegen die Abwälzung nicht wehren können. Die Belastung für Eigentümer*innen hält sich überdies in Grenzen, weil sie die Grundsteuer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen können.
Unsere Bundestagsfraktion verfolgt dieses Ziel schon seit geraumer Zeit und hat in der aktuellen Legislaturperiode auch schon einen entsprechenden Entwurf eingebracht: https://dserver.bundestag.de/btd/19/088/1908827.pdf
Trotzdem erscheint es uns sinnvoll, dieses Ziel auch im Wahlprogramm nach außen zu kommunizieren.
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