Bei im EU-Ausland erbrachten Gesundheitsleistungen kommt es sehr häufig anschließend zu langen komplizierten und ermüdenden Verhandlungen mit der deutschen Krankenkasse hinsichtlich der Erstattung, wie z.B. bei unvorhergesehenen Krankenhausaufenthalten durch Verletzungen im Urlaub oder auch Frühgeburten. Der freie Personenverkehr ist eine der vier Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes und sollte entsprechend auch durch eine unkomplizierte und langfristig stärker integrierte Gesundheitsversorgung innnerhalb der EU flankiert werden.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | OV Brüssel (dort beschlossen am: 13.04.2021) |
Status: | Zurückgezogen |
Verfahrensvorschlag: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 26.04.2021, 21:10 |
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