Die Stärkung von Patientensouveränität und Rechte sollte im Bundestagswahlprogramm explizit ausformuliert werden.
Die Vergabe der Unabhängige Patientenberatung (UPD) an einen Anbieter mit eigenem kommerziellem Interesse im Jahr 2015 hat zu einem unbefriedigenden Ergebnis geführt. Daher fordert die Grüne Bundestagsfraktion in einem Antrag die Überführung der UPD in eine Patientenstiftung.
Selbsthilfeverbände oder Gruppen haben eine wichtige Informations- und Unterstützungsfunktion für Patient*innen und Angehörige. Diese können Fördermittel bei Krankenkassen und deren Verbänden beantragen. Die Vergabe erfolgt aber i.d.R. nicht neutral und z.T. interessensgeleitet und muss daher zukünftig unabhängiger erfolgen.
Die / der Patientenbeauftragte der Bundesregierung ist für Patienten und Angehörige eine wichtige Stelle, um Probleme im Gesundheitswesen zu adressieren und ggf. eine politische Stimme zu geben. Diese Position wird vom Gesundheitsminister*in besetzt, so dass die Funktion Gefahr läuft, nicht die Probleme entsprechend zu adressieren und das Ministerium zu fordern. Daher sollte sie lieber am Parlament angesiedelt sein. Es gibt auch Vorschläge hier die UPD anzusiedeln.
Patient*innen haben bei Therapieentscheidungen ein grundsätzliches Wahlrecht. Sie können sich für oder gegen eine empfohlene Therapie oder zwischen Alternativen entscheiden. Hilfsmittel unterstützen Patient*innen oftmals langfristig in der Krankheits(folgen)bewältigung, müssen aber bei den Krankenkassen beantragt werden. Hier wird das Wahlrecht des Patienten, das von den Sozialgerichten immer wieder bestätigt wird, z.T. willkürlich eingeschränkt. Daher sollte auch hier das Wahlrecht gesetzlich gestärkt werden.
Wird eine Leistung, für die ein Genehmigungsvorbehalt der Krankenkasse besteht, abgelehnt kann der Patient Widerspruch einlegen. Wird danach keine Abhilfe geschaffen, entscheidet der Widerspruchsausschuss der Krankenkasse. Dieser Prozess kann gerne über 1 Jahr in Anspruch nehmen (eigene Erfahrung). Nach Ablehnung durch den Widerspruchsauschuss können Patient*innen Klage beim Sozialgericht erheben. Die Sozialgerichte sind in Deutschland ähnlich wie die Gesundheitsämter personell schlecht aufgestellt, so dass die Verfahren in erster Instanz gerne 2-3 Jahre dauern. Bei der Durchsetzung eines Leistungsanspruchs für einen medizinische Leistung ist dieses unverantwortbar.
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