Die elektronische Patientenakte stärkt nachweislich die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung von Patient*innen im Umgang mit ihrer Erkrankung. Sie führt aber nur dann zu einer Verbesserung der Qualität der eigenen Versorgung, wenn Patient*innen ihre Gesundheitsdaten selbstbestimmt und praxistauglich mit ihren behandelnden Ärzt*innen teilen können. Epidemiologie und medizinische Forschung benötigen zur Beurteilung von Krankheitsverläufen nicht nur punktuelle, anonymisierte Gesundheitsdaten, sondern auch zeitliche Verläufe pseudonymisierter Gesundheitsdaten.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | Erwin Bartels (KV Göttingen) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 20%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.S-01-571 |
Eingereicht: | 27.04.2021, 09:20 |
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