BEGRÜNDUNG:
Die aktuelle Formulierung mit einem einzelnen Satz „Um den Flächenverbrauch zu reduzieren, setzen wir auf behutsame Nachverdichtung und unterstützen die Kommunen dabei mit Förderprogrammen.“ greift bei der Wichtigkeit des Flächenschutzes zu kurz. Das Ziel der Netto-Null beim Flächenverbrauch, unser Umgang mit dem Paragrafen 13b BauGB und die Wichtigkeit des Flächenschutzes für Natur- und Artenschutz müssen klar benannt werden.
Durch die Textänderung soll zum einen konkret die Bedeutung des Flächenschutzes und die Notwendigkeit der Begrenzung des Flächenverbrauchs benannt werden. Flächenschutz ist Natur- und Artenschutz! Zum anderen soll ebenfalls in den Fokus gerückt werden, wie wir mit bereits verbrauchten Flächen umgehen. Ungenutzte Freiflächen auf Feldern oder innerhalb von Städten und Kommunen sollen der Tier- und Pflanzenwelt zur Verfügung gestellt werden. In den letzten Jahren ist ein Rückgang von 80% der Insektenpopulation in Deutschland zu verzeichnen gewesen und die Artenvielfalt nimmt kontinuierlich ab. Dem Nabu zu Folge gibt es Rückgänge von bis zu 97 Prozent bei den Schwebfliegen, welche neben den Bienen zu den wichtigsten Bestäubern gehören. Nach dem Nabu verschwinden pro Tag etwa 150 Tier- und Pflanzenarten für immer vom Planeten. Freiflächen sollen tier- und pflanzenfreundlich gestaltet werden, um vom Aussterben bedrohten Arten wie Insekten oder Vögeln einen Lebensraum zu bieten. Beispielsweise ist das Verbot von Schottergärten in Baden-Württemberg ein toller Erfolg, welches unnötige Bodenversiegelung verhindern soll.
Neben dem politischen Einfluss auf die Preisgestaltung zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, welche unter dem Absatz „Starke Mieter*innen, faire Mieten“ beschrieben wird, muss definiert werden wie wir uns die zusätzlich notwendige Angebotserhöhung an bezahlbaren Wohnraum vorstellen. Wo und wie soll der große Bedarf an zusätzlichen bezahlbaren Wohneinheiten entstehen? Hier ist zentral, dass für uns vor der Außenentwicklung immer die Innenentwicklung die erste Wahl darstellt.
Neben den in betreffendem Absatz bereits genannten Instrumenten der Stärkung von Wohnungsgesellschaften und des Bundesprogramm „Neue Wohngemeinnützigkeit“ soll das Instrument eines „Fond für Innenentwicklung“ die priorisierte Innenentwicklung ermöglichen. Flächentausch, Dachaufstockung und die Erhebung von Flächenkatastern u.a. zur Aufnahme von Leerständen und freien Baugrundstücken werden somit möglich. Bei der Innenentwicklung besteht enormes Potential durch effektive Flächennutzung und bauen „nach oben“. Ein „Fond für Innenentwicklung“ soll die Nutzung dieses Potentials attraktiv gestalten. (Vgl. bzgl. betreffender Formulierungen des Änderungsantrages Landtagswahlprogramm Baden-Württemberg 2021) (Antrag der Schreibgruppe der UAG Planen, Bauen, Wohnen Baden-Württemberg)
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