Minijobs schaffen keine soziale Absicherung und sind häufig in prekären Arbeitsbereichen angesiedelt. Sie ermöglichen in der Regel auch keinen beruflichen Aufstieg oder den Wechsel in Arbeitsverhältnisse mit denen Menschen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, weil sie ein ausreichendes Einkommen haben. Daher gehören sie perspektivisch abgeschafft. Minijobs sind häufig ein weibliches Beschäftigungsverhältnis. Allerdings nicht nur. Daher gebührt dem Thema ein eigener Unter-Abschnitt. Wenn ein Minjob als zweites Beschäftigungsverhältnis ausgeübt wird, trägt dieser Minijob nicht zur Erhöhung des Rentenanspruchs bei. Daher gilt es diese Beschäftigungsverhältnisse zuerst in versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu überführen.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | BAG Arbeit Soziales Gesundheit (dort beschlossen am: 17.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch Z. 315f in Solidarität sichern |
Eingereicht: | 28.04.2021, 12:22 |
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