Einbeziehung in die Rentenversicherung: Für viele Menschen geht es bei einem Retenniveau von 48% nicht um die Frage der Sicherung des Lebensstandards, sondern um die konkrete Bedrohung durch Altersarmut. Da wir für mehr soziale Gerechtigkeit und die Bekämpfung prekärer Lebensverhältnisse eintreten, gehören Minijobber*innen und ALG II-Beziehende unbedingt in die erste Gruppe der prioritär Einzubeziehenden. Die Garantierente ist hier nicht ausreichend als Zusage. Dies ist keine neue Forderung, sondern Beschlusslage der Bundestagsfraktion (Antrag "Gesetzliche Rentenversicherung stärken, verlässliche Alterssicherung für alle sicherstellen", Drs. 19/27213) und BDK-Beschluss Münster 2016 ("Bürger*innen-Versicherung in der Rente...").
Garantierente: Mit der ursprünglichen Formulierung ist unklar, was genau wir eigentlich (prioritär) verbessern wollen. Es ist wichtig herauszustellen, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten, z.B. durch die Berücksichtigung von Anrechnungszeiten als Versicherungszeiten (statt Beitragszeiten) und weniger erforderliche Jahre als derzeit (30 statt 35), in unserem Konzept der Garantierente größer wäre. Die hier eingebrachte Änderung beschreibt als absolutes Minimum wenigstens das Ziel, ohne uns auf ganz konkrete Zahlen festzulegen.
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