Anders als bei der Telearbeit gibt es bei mobiler Arbeit von zu Hause (Homeoffice) derzeit keinen Anspruch auf eine Beteiligung der Arbeitgeber*innen an den Kosten der technischen Ausstattung (Computer, Telefonanlage, Beleuchtung) und dem Mobiliar (ergonomischer Arbeitsplatz). Branchenübliche Standards gibt es bisher nicht. Daher schaffen wir diesbezüglich Mindeststandards und stärken die Rechte der betrieblichen Interessenvertretungen beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen.
Wir wollen mögliche Nachteile von Homeoffice vermeiden. Daher möchten wir, dass die geltenden Arbeitsschutzregeln umgesetzt und ein Recht auf Nichterreichbarkeit geschaffen wird. Im Bereich des Arbeitsschutzes ist z.B. nicht geregelt wie Abhilfe geschaffen wird, wenn die Gefährdungsbeurteilung eine unzureichende Ausstattung des häuslichen Arbeitsplatzes ergibt.
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