Die Intention der Drucksache 19/26277 (Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes) geht in die richtige Richtung: Höhere Mindestzeit für beide Elternteile, mehr Flexibilität, etc. Unklar bleibt in der Drucksache der Mechanismus, dass sich die Inanspruchnahme implizit negativ auf Gehalt, Entwicklungsmöglichkeiten oder gar die Einstellung als solches auswirken kann und in der Praxis auch auswirkt. Dem kann effektiv begegnet werden, wenn viele davon Gebrauch machen. Die Drucksache äußert sich nicht klar, ob es mindestent 8 Monate Anspruch gibt oder ob mindestens acht Monate genommen werden müssen. Ersteres könnte zu Modellen führen, dass Frauen 16 Monate nehmen und Männer gar nichts, was ein großer Rückschritt wäre. Letzteres wäre ein großer Sprung (von 2 auf 8), der wahrscheinlich Nachteile für die Inanspruchnehmenden (vor allem für derzeitige 2-Monats-Väter) bedeuten würde, bis es Teil der "neuen Arbeitszeitkultur" geworden ist. Daher der Zusatz, dass die Ausgestaltung diese Nachteile berücksichtigen sollte und nur zum Beispiel eine Rampe von 2 auf 8 Monate implementiert.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | Jan Herrmann (KV Mannheim) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 40%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.S-01-322-2 |
Eingereicht: | 28.04.2021, 14:24 |
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