-> Verbunden mit ÄA zu Zeile 373, Unterabschnitt "Gemeinsame soziale Mindeststandards in der EU" (dort Streichung) - ich habe es nicht hinbekommen, beides in einem ÄA zu bearbeiten.
Bei unserer langjährigen Forderung, den Schwellenwert bei der paritätischen Mitbestimmung auf 1000 Beschäftigte abzusenken, geht es um die Unternehmensmitbestimmung, also um die Mitbestimmung im Aufsichtsrat und das regelt das Mitbestimmungsgesetz von 1976 und das gilt wiederum nur in Deutschland. Deshalb wird diese wichtige Forderung vom Kontext Europa ins Kapitel Sozialpartnerschaft verschoben. Ergänzt wird an dieser Stelle, dass wir bei der paritätischen Mitbestimmung ein Schlichtungsverfahren fordern, wenn es um Verlagerungen von Unternehmen, Schließungen oder Massenentlassungen geht. Heute hat der Vorsitzende im Aufsichtsrat ein doppeltes Stimmrecht und damit kann er die berechtigten Interessen der Beschäftigten einfach vom Tisch wischen. Mit einem verbindlichen Schlichtungsverfahren müssen alle Interessen berücksichtigt werden. Das ist gerade in Zeiten von Strukturwandel und Umbrüchen dringend notwendig, damit bei den Beschäftigten Vertrauen und Akzeptanz für Veränderungen entstehen. Abgesehen davon ist das einfach nur gerecht. Das verbindliche Schlichtungsverfahren hat die Bundestagsfraktion kürzlich beschlossen.
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