Die jetzige Form des Ehegattensplittings fördert das klassische Familienbild der 60er Jahre mit einem Hauptverdiener und i.d.R. einer Hausfrau mit geringerem oder ohne eigenem Einkommen. Dass hierdurch negative Anreize zur Erwerbstätigkeit von hauptsächlich Frauen gesetzt werden, ist seit Langem Konsens. Die einhergehenden langfristigen Folgen, wie bspw. Altersarmut nach Trennungen, sind von der Wissenschaft ebenfalls in Breite dokumentiert und ausgewertet worden.
Wir Grüne fordern aus diesen guten Gründen schon seit Langem eine Abschaffung dieses Steuermodells.
Nachdem die Corona-Krise die Geschlechtergleichstellung auf verschiedene Weise stark zurückgeworfen hat – einige vorläufige Studien gehen von Rückschritten in der Größenordnung einer Generation aus – müssen die effektiven Stellschrauben der Geschlechtergerechtigkeit nochmal verstärkt in den Blick genommen werden. Eine davon ist das Ehegattensplitting. Jede Partnerschaft, in der sich gegen die Nutzung der Steuerklassen III/V entschieden wird, ist ein langfristiger Gewinn für die Gleichberechtigung in unserem Land. Im Kontext der weitreichenden Veränderungen, die unsere Gesellschaft gerade erlebt, ist jetzt der Zeitpunkt, um mutige Schritte zu gehen.
Aus diesem Grund schlägt dieser Antrag vor die Partner*innen in allen Ehen, auch in bereits geschlossenen Ehen, standardmäßig einzeln zu veranlagen. Da einige bereits bestehende Ehen aus persönlich nachvollziehbaren und individuell guten Gründen das Ehegattensplitting nutzen, muss ihnen weiterhin die Möglichkeit eingeräumt werden auf aktiven Wunsch und somit im Bewusstsein der Nachteile im derzeitigen Steuermodell zu verbleiben. Auch in Hinblick auf die demografische Entwicklung und den Rückgang an Eheschließungen in den jüngeren Generationen muss die Wirkungskraft von Altehen bei der Abschaffung des Ehegattensplittings berücksichtigt werden. Mit der hier vorgeschlagenen Regelung sollen daher mehr Paare erreicht werden, als mit einer einfachen Wahlmöglichkeit, die es derzeit schon gibt und die in der Vergangenheit nicht zu einer wesentlichen Tendenz hin zu mehr Einzelveranlagungen geführt hat.
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