Die extrem negativen Effekte des Ehegattensplittings auf die Erwerbsverläufe und Alterseinkommen von Frauen sind im Kap. „Gleichberechtigung bei der Steuer“ richtig und umfassend beschrieben.
Daraus muss folgen, dass das Ehegattensplitting abgeschafft und durch eine Individualbesteuerung ersetzt wird. Eine Wahlfreiheit für bestehende Ehen und die Einführung der Individualbesteuerung erst für neu geschlossene Ehen, erhält die negativen Anreize des bestehenden Steuerrechts über Jahrzehnte aufrecht. Auch die Beibehaltung des Faktorverfahrens orientiert sich weiterhin am Splittingmodell und muss folgerichtig abgeschafft werden.
Wenn der Verfassungsgrundsatz, dass Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz des Staates stehen, steuerrechtlich berücksichtigt werden soll/muss, dann können zum einen Eheleute, die wirtschaftlich füreinander einstehen, steuerlich mit anderen Maßnahmen (z.B. Übertragung des Grundfreibetrags) entlastet werden. Zum anderen sollte es deutlich stärkere steuerliche Vorteile für Menschen geben, die Kinder erziehen.
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