Es wird nicht möglich sein, diese Daten zu erheben. In einer Zeitspanne von 20 Jahren finden üblicherweise ein oder mehrere Mieter- sowie Eigentümerwechsel statt und in den wenigsten Fällen gibt es dazu noch Unterlagen. Im Übrigen sind Vermieter gem. DSGVO auch dazu verpflichtet, Mieterdaten von Privatpersonen zu vernichten, sie dürfen nicht über 20 Jahre gespeichert werden. Es wird außerdem zur Erfüllung der Zielsetzung Flächensparen überarbeitete Kriteren für Mietenspiegel geben müssen. Das erfordert zusätzliche Daten, die noch weniger aus den letzten 20 Jahren zur Verfügung stehen. Das Grüne Programm möchte doch in die Zukunft blicken.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | Iris Neitmann (KV Hamburg-Mitte) und 21 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 27%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Abgelehnt) |
Eingereicht: | 29.04.2021, 09:55 |
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