Der Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung soll insbesondere für Familien / Haushalten mit Kindern erleichtert werden. Die Formulierung „private Käufer*innen“ unterscheidet nicht nach Erwerbszweck und würde somit auch private Kapitalanleger und Vermieter einschließen, deren Förderung nicht angestrebt wird.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | KV Leipzig (dort beschlossen am: 27.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.S-01-706 |
Eingereicht: | 29.04.2021, 10:07 |
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