Aktuell haben Frauen Anspruch auf Mutterschutzregelungen bei Totgeburten aber der 24. SSW oder ab 500g Geburtsgewicht. Wir wollen, dass Frauen auch bei Fehlgeburten nach der 20. SSW Anspruch haben - aber nur als Möglichkeit und auf Wunsch.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | BAG Frauenpolitik (dort beschlossen am: 27.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 29.04.2021, 10:49 |
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