Ein Bundesförderprogramm kann zusätzliche befristete Sozialwohnungen schaffen. Für eine dauerhafte Vermögensbindung ist aber eine neue gesetzliche Grundlage notwendig, die gemeinnützigen Unternehmen Körperschaftssteuer- und Gewerbesteuerfreiheit gewährt, wenn sie im Gegenzug dauerhaft sozial gebundene Wohnungen errichten. Dies kann für öffentliche ebenso wie für frei gemeinnützige Wohnungsunternehmen gelten. Die Wohnungsbauförderung kommt dann on Top.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | BAG PBW (dort beschlossen am: 24.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 29.04.2021, 12:06 |
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