Menschen die derzeit in Werkstätten für Menschen mit Behinderung arbeiten, bekommen nicht den Mindestlohn, sondern ein Entgelt von 1,35 Euro die Stunde. Ihre Arbeit sollte genauso Wertschätzung erfahren, wie Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen setzt sich bereits seit mehreren Jahren für eine spürbare und nachhaltige Verbesserung der Entgeltsituation von Werkstattbeschäftigten ein. Die derzeitige Gestaltung des gesetzlichen Systems ermöglicht es aber nicht, dass Werkstätten ohne Gesetzesänderungen und weitere staatliche Unterstützungen die Einkommenssituation der Werkstattbeschäftigten umfassend verbessern können. Wir als Grüne müssen die Weichen stellen, um in Zukunft für diesen Wandel zu sorgen.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | Dirk Hähnel (KV Duisburg) und 20 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 48%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.S-01-362 |
Eingereicht: | 29.04.2021, 13:00 |
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